Ab Montag den 15.11.21 gilt die neue Umgangsverordnung des Land Brandenburg (Link), welche folgende Bestimmungen für uns vorgibt.

Für alle Volljährigen ab 18 Jahren

  • Die Teilnahme am Kontaktsport ist nur geimpft oder genesen möglich.
  • Unter Kontaktsport fallen der Kindersport, Prellball, Basketball und Cheerleading.

Für Jugendliche unter 18 Jahren

  • Weiterhin vorzuzeigen ist der Impfnachweis, Schultestnachweis oder die Bestätigung eines Erziehungsberechtigten über den Negativ-Status.

Für Kinder bis 12 Jahren

  • Es fallen hier weiterhin keine Testnachweise an.